Änderung der Sozialversicherungsnummer
In den folgenden Absätzen -
die Regelungen zur Neuvergabe von Versicherungsnummern bei transsexuell Versicherten, kurz dargestellt.
Das Geschlecht des/der Versicherten (zum Zeitpunkt der Vergabe der VSNR) ist anhand der Seriennummer der VSNR (ersten beiden Ziffern nach dem Buchstaben) erkennbar.
Für männliche Versicherte werden die Serienummern 00 bis 49 und für weibliche Versicherte die Seriennummern 50 bis 99 verwendet.
Durch einen Gerichtsentscheid nach § 8 Transsexuellengesetz (TSG) kann die Geschlechtszugehörigkeit des/der Versicherten festgelegt werden (sog. "große Lösung").
Mit Eintritt der Rechtskraft dieser Entscheidung besteht der Anspruch auf eine VSNR, deren Seriennummer dem Geschlecht entspricht, dem der/die Versicherte nun angehört.
Bei einer Entscheidung gem. § 1 - 4 TSG wird lediglich der Vorname des/der Betroffenen an das Geschlecht angepaßt, dem sich der/die Betroffene zugehörig fühlt. Es verbleibt jedoch beim ursprünglichen Geschlecht des/der Versicherten (sog. "kleine Lösung").
Da die Seriennummer der VSNR nicht dem Geschlecht entspricht, dem sich der/die Betroffene zugehörig fühlt und dem neuen Vornamen nach angehört, ist zur Vermeidung von Diskriminierungen auch in diesen Fällen eine neue VSNR mit entsprechender Seriennummer zu vergeben.
Da es beim ursprünglichen Geschlecht verbleibt, wird beim Rentenversicherungsträger im Datenbestand vermerkt, dass das Geschlecht des/der Versicherten von dem durch die Seriennummer in der VSNR beschriebenen Geschlecht abweicht.